Wenn wohlmeinende pädagogische Ermahnungen störende Schülerinnen und Schüler (SuS) nicht mehr erreichen, bleibt manchmal nur der Griff zu schulrechtlichen Maßnahmen. Doch welche Maßnahmen dürfen Sie eigentlich problemlos ergreifen? Welche liegen schon in der juristischen Grauzone? Und von welchen Reaktionen sollten Sie besser die Finger lassen, um nicht irgendwann mit bösen Vorwürfen (oder Schlimmerem) konfrontiert zu werden?
Der Lehrer und Jurist Dr. Günther Hoegg erläutert Ihnen den rechtlich bedeutsamen Unterschied zwischen gesetzlich vorgegebenen Ordnungsmaßnahmen, für die Konferenzbeschlüsse erforderlich sind, und den milderen Erziehungsmitteln (pädagogischen Maßnahmen), die von jeder Lehrkraft formlos ergriffen werden können. Da aber auch diese Maßnahmen gegenüber SuS und deren Eltern gerechtfertigt werden müssen, erfahren Sie, wie Sie am besten vorgehen, um rechtlich nicht angreifbar zu sein.
Unser Experte bemüht sich bei seinen Informationen um höchstmögliche Rechtssicherheit, eine Garantie für die Richtigkeit in jedem Einzelfall kann jedoch nicht zugesichert werden.