Datenschutz auf den Punkt gebracht: Müssen Einwilligungen jedes Jahr neu eingeholt werden?

Jul 30 / Tabea Dobhardt

Ein weit verbreiteter Irrtum

Wenn es um Fotos und Filmaufnahmen an Schulen geht, hält sich eine Aussage besonders hartnäckig: Die Einwilligung der Eltern müsse jedes Jahr erneut eingeholt werden.

Doch dafür gibt es keine generelle Vorgabe. Eine einmal erteilte Einwilligung muss nicht automatisch mit Beginn eines neuen Schuljahres erneut eingeholt werden.

Worauf es stattdessen ankommt

Wichtiger ist, dass die Eltern darüber informiert werden, wofür Fotos oder Videos genutzt werden und dass sie ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können.

Zudem sollte regelmäßig geprüft werden, ob die ursprüngliche Einwilligung die geplante Nutzung weiterhin abdeckt. Ändern sich beispielsweise der Verwendungszweck oder die Art der Veröffentlichung wesentlich, kann eine neue Einwilligung erforderlich werden.

Praxis-Tipp für Lehrkräfte

Bevor neue Einwilligungen eingeholt werden, lohnt sich ein Blick auf die bereits vorliegenden Unterlagen.

Hilfreiche Fragen sind zum Beispiel:
  • Deckt die bestehende Einwilligung die geplante Nutzung ab?
  • Hat sich der Verwendungszweck verändert?
  • Sind Eltern über ihr Widerrufsrecht informiert?
  • Liegt ein Widerruf vor?


Ein guter Überblick über bestehende Einwilligungen spart Verwaltungsaufwand und schafft gleichzeitig Sicherheit für alle Beteiligten.